Heidenau K60 Scout
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- Inventar
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Heidenau K60 Scout
moin forum
mein reifen-dealer sagte mir den alten k60 bekommt er nicht mehr........mist, brauch nur nen hinterreifen......
wie schauts aus, hat schon wer den scout drauf, gibt es schon erfahrungswerte, laufleistung, kosten ect. ????? mischbetrieb (vorne k60, hinten scout)??? wat mag wohl die rennleitung dazu sagen?????
fragen über fragen, das einzige was ich bisher gehört habe is dass er 40-50 schleifen mehr kosten soll.......
hmmmmmmmm
der sich am kopf kratzende
schorsch
mein reifen-dealer sagte mir den alten k60 bekommt er nicht mehr........mist, brauch nur nen hinterreifen......
wie schauts aus, hat schon wer den scout drauf, gibt es schon erfahrungswerte, laufleistung, kosten ect. ????? mischbetrieb (vorne k60, hinten scout)??? wat mag wohl die rennleitung dazu sagen?????
fragen über fragen, das einzige was ich bisher gehört habe is dass er 40-50 schleifen mehr kosten soll.......
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Re: Heidenau K60 Scout
hi schorsch,
dazu wurde hier schon geschrieben, einfach ma suchen. mischbetrieb ist ausdrücklich in der ubb erlaubt also hat die rennleitung nix zu meckern. k60 gibbet noch bei mopedreifen.com oder reifen.com.
gruß vom k60 fahrenden chris
dazu wurde hier schon geschrieben, einfach ma suchen. mischbetrieb ist ausdrücklich in der ubb erlaubt also hat die rennleitung nix zu meckern. k60 gibbet noch bei mopedreifen.com oder reifen.com.
gruß vom k60 fahrenden chris
Gefürchtet im Bett, von Frauen verehrt, am Lenker der Beste, sein Körper begehrt, weltlich gebildet, ansonsten ein Schwein... das kann nur ein TENEREFAHRER sein...
Horsepower is how fast you hit the wall, torque is how far you take the wall with you...
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Re: Heidenau K60 Scout
Bloß nochmal als Info...
Der K60 Scout als 140`er MUSS eingetragen / beim TÜV vorgeführt werden. Trotz UBB von Heidenau!
Gruß
Der Franz
Der K60 Scout als 140`er MUSS eingetragen / beim TÜV vorgeführt werden. Trotz UBB von Heidenau!
Gruß
Der Franz
Re: Heidenau K60 Scout
Hi,Franz Meersdonk hat geschrieben:Bloß nochmal als Info...
Der K60 Scout als 140`er MUSS eingetragen / beim TÜV vorgeführt werden. Trotz UBB von Heidenau!
Gruß
Der Franz
wo hast Du deine Info her? Auf der UBB steht nix davon.
Grüße
Marcus
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Re: Heidenau K60 Scout
Deswegen habe ich den TÜV-Nord direkt angeschrieben und die UBB an die mail gehängt.
Die Antwort war eindeutig: Losfahren und UBB dabeihaben reicht nicht. Problem ist die andere Größe...
Gruß
Der Franz
Die Antwort war eindeutig: Losfahren und UBB dabeihaben reicht nicht. Problem ist die andere Größe...
Gruß
Der Franz
fridolin hat geschrieben:Hi,Franz Meersdonk hat geschrieben:Bloß nochmal als Info...
Der K60 Scout als 140`er MUSS eingetragen / beim TÜV vorgeführt werden. Trotz UBB von Heidenau!
Gruß
Der Franz
wo hast Du deine Info her? Auf der UBB steht nix davon.
Grüße
Marcus
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Re: Heidenau K60 Scout
Also bei mir wurde bei der Größenänderung auf 140 auch eine Abnahme fällig. Jetzt steht der K60 in den Papieren.
Demnächst habe ich den K60 Scout drauf.
Ich gehe davon aus das das auch für den K60 Scout gilt. Steht ja auch K60 drauf...
Demnächst habe ich den K60 Scout drauf.
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- Angstrandnachmesser
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Re: Heidenau K60 Scout
Ich finde ziemlich eindeutig, was in der UBB steht:
http://www.xt-660.de/download/Heidenau1.pdf
Fragt 3 verschiedene TÜV- Prüfer, und ihr werdet 3 verschiedene Antworten bekommen. Denn selbst die blicken durch diesen Vorschriftendschungel nicht mehr durch. Deutschland, deine Bürokratie
http://www.xt-660.de/download/Heidenau1.pdf
Und da das das Stückchen Papier ist, das ich auch bei einer Kontrolle vorzeige, werde ich den Reifen nicht eintragen lassen.UBB von Heidenau hat geschrieben:Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten
Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO)
Fragt 3 verschiedene TÜV- Prüfer, und ihr werdet 3 verschiedene Antworten bekommen. Denn selbst die blicken durch diesen Vorschriftendschungel nicht mehr durch. Deutschland, deine Bürokratie

Re: Heidenau K60 Scout
Das ist auch nachvollziehbar, wenn es keine UBB gibt. Dann mußte eine Abnahme machen. Egal ob 140er oder 130er.joschi hat geschrieben:Also bei mir wurde bei der Größenänderung auf 140 auch eine Abnahme fällig. Jetzt steht der K60 in den Papieren.
Aber wenn ich eine UBB habe und muß trotzdem den Reifen eintragen lassen, dann ist die UBB für die Katz.
Außerdem würde das heißen, das die anderen UBBs für 140er Reifen auch hinfällig wären.
@Admins: Bitte kennzeichnet die UBB vom 140er K60 dahingehen, das es keine UBB ist.
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Re: Heidenau K60 Scout
fridolin hat geschrieben:@Admins: Bitte kennzeichnet die UBB vom 140er K60 dahingehen, das es keine UBB ist.
UBB von Heidenau hat geschrieben:Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.



Re: Heidenau K60 Scout
Offenbar ist es ja keine, wenn der Reifen eingetragen werden muß.vgt1970 hat geschrieben:fridolin hat geschrieben:@Admins: Bitte kennzeichnet die UBB vom 140er K60 dahingehen, das es keine UBB ist.UBB von Heidenau hat geschrieben:Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.![]()
![]()
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Re: Heidenau K60 Scout
Naja, ich würde mal sagen, dass es noch nicht klar ist, ob der eingetragen werden muss.fridolin hat geschrieben:Offenbar ist es ja keine, wenn der Reifen eingetragen werden muß.
Der eine TÜV meint so der andere so. So richtig Bescheid, weiss da keiner.
Wahrscheinlich wirds wieder ein Gericht klären müssen, wenn ein Polizist dann jemanden einen Knollen ausstellt
und derjenige eben das Recht einklagt

Gruß
Maddin
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Re: Heidenau K60 Scout
Noch mal zurück zur ursprünglichen Frage...
Also bei Mopetreifen.de finde ich die T auch nicht mehr sondern nur noch TL.
Chris, Du hast mir die K60 ja empfohlen - was tun nun ?
Also bei Mopetreifen.de finde ich die T auch nicht mehr sondern nur noch TL.
Chris, Du hast mir die K60 ja empfohlen - was tun nun ?

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Re: Heidenau K60 Scout
tl steht für tubeless, soll heißen, du kannst den reifen ohne schlauch fahren, geht aber auch mit schlauchCookiemonster hat geschrieben:Noch mal zurück zur ursprünglichen Frage...
Also bei Mopetreifen.de finde ich die T auch nicht mehr sondern nur noch TL.
Chris, Du hast mir die K60 ja empfohlen - was tun nun ?
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Re: Heidenau K60 Scout
jep so is es... fahr halt den tl. der verhält sich n bisschen stabiler... kann auch sein dass es nur ein gefühl ist aber bim tkc hatten wir das ja auch schonma.jlbooker hat geschrieben:tl steht für tubeless, soll heißen, du kannst den reifen ohne schlauch fahren, geht aber auch mit schlauchCookiemonster hat geschrieben:Noch mal zurück zur ursprünglichen Frage...
Also bei Mopetreifen.de finde ich die T auch nicht mehr sondern nur noch TL.
Chris, Du hast mir die K60 ja empfohlen - was tun nun ?
also k60 tl kaufen. der scout is dann halt straßenlastiger.
gruß chris
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Re: Heidenau K60 Scout
Hier mal ein Auzszug aus der Antwort, die ich vom Tüv bekommen habe:
Zitat Anfang
Zum Thema:
Es dürfen an einem Krad unter folgenden Voraussetzungen andere als in der Typgenehmigung aufgeführte Reifendimensionen verwendet werden:
1. Die Reifen verfügen über eine Genehmigung gemäß § 22a bzw. § 36 StVZO.
2. Trag- und Geschwindigkeitsindex der Reifen decken die Achslast des Krad bei Höchstgeschwindigkeit ab.
3. Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang
sowie der kleinsten und größten Breite aller für das Krad in der Typgenehmigung / ABE aufgeführten Reifen.
Genau hier ist das Problem, denn für ihr Fahrzeug ist nur eine Reifengröße (vorne: 90/90 - 21, hinten: 130/ 80 - 17) freigegeben.
Damit kann sich eine geänderte Bereifung nicht zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang, bzw. Breite
befinden.
Somit ist die Umrüstung möglich, es muss aber eine Begutachtung durch einen TÜV-Sachverständigen stattfinden.
4. Die Reifen sind freigängig.
5. Für die geänderte Bereifung werden die serienmäßigen Räder des Kraftrades verwendet.
6. Die Reifen sind auf den Rädern uneingeschränkt montierbar (zulässige Felgenmaulweite).
7. Bei Krad mit einer Reifenfabrikatsbeschränkung liegt eine Freigabe des Krad- oder Reifenherstellers über die
Unbedenklichkeit des Fahrverhaltens mit der geänderten Bereifung vor.
Zitat Ende
MfG
Der Franz
Zitat Anfang
Zum Thema:
Es dürfen an einem Krad unter folgenden Voraussetzungen andere als in der Typgenehmigung aufgeführte Reifendimensionen verwendet werden:
1. Die Reifen verfügen über eine Genehmigung gemäß § 22a bzw. § 36 StVZO.
2. Trag- und Geschwindigkeitsindex der Reifen decken die Achslast des Krad bei Höchstgeschwindigkeit ab.
3. Abrollumfang und Breite der geänderten Bereifung liegen zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang
sowie der kleinsten und größten Breite aller für das Krad in der Typgenehmigung / ABE aufgeführten Reifen.
Genau hier ist das Problem, denn für ihr Fahrzeug ist nur eine Reifengröße (vorne: 90/90 - 21, hinten: 130/ 80 - 17) freigegeben.
Damit kann sich eine geänderte Bereifung nicht zwischen dem kleinsten und größten Abrollumfang, bzw. Breite
befinden.
Somit ist die Umrüstung möglich, es muss aber eine Begutachtung durch einen TÜV-Sachverständigen stattfinden.
4. Die Reifen sind freigängig.
5. Für die geänderte Bereifung werden die serienmäßigen Räder des Kraftrades verwendet.
6. Die Reifen sind auf den Rädern uneingeschränkt montierbar (zulässige Felgenmaulweite).
7. Bei Krad mit einer Reifenfabrikatsbeschränkung liegt eine Freigabe des Krad- oder Reifenherstellers über die
Unbedenklichkeit des Fahrverhaltens mit der geänderten Bereifung vor.
Zitat Ende
MfG
Der Franz
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